Zur Bestattung

Maßgeblich bei der Wahl der Bestattungsform ist immer der Wunsch des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung. Die Reihenfolge derer, die die Bestattungsart bestimmen dürfen, ist vom Gesetzgeber wie folgt festgelegt:

  1. Die Ehegatten
  2. Die Kinder
  3. Die Eltern
  4. Die Geschwister
  5. Die Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge

In diesem Zusammenhang ist auch auf den Begriff der Bestattungspflicht hinzuweisen.

Bestattungspflicht bedeutet, dass die Angehörigen gemäß obiger Reihenfolge verpflichtet sind, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen und auch die Kosten dafür zu tragen. Für die Ermittlung der Angehörigen sind die Nachlassabteilungen der Standesämter zuständig.

Die Erdbestattung

ist in Deutschland immer noch die gebräuchlichste Bestattungsart. Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her. Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber diese sind mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint. Der Ablauf einer Erdbestattung entspricht auch heute noch unserem Selbstverständnis über traditionelle Bestattungskultur. Sie gehört zu unserem Kulturkreis, obschon in den christlichen Religionen die Feuerbestattung mit der Erdbestattung prinzipiell gleichgestellt ist. Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten eingefriedeten Grundstück erfolgen. Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt.

Im Gegensatz zur Feuerbestattung gewährleistet nur die Erdbestattung die Kombination der Trauerfeier mit Sarg und mit direkt anschließender Beisetzung im Kreise der Trauergemeinde. Dieser in sich geschlossene Akt symbolisiert in begreifbarer Art und Weise den Abschied des Verstorbenen vom irdischen Leben und die Rückkehr der Angehörigen in unser Leben im Hier und Jetzt.

Die Feuerbestattung

Unter der Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung genannt, versteht man die Veraschung einer Leiche. Dieser Vorgang wird in Krematorien durchgeführt. Die Überreste werden unverwechselbar in eine Aschekapsel überführt, die für die Beisetzung gewöhnlich in einer Bestattungsurne eingesetzt ist. Die Feuerbestattung erfordert eine Willenserklärung des Verstorbenen. Wenn diese nicht vorliegt, muss der Ehegatte beziehungsweise der nächste Angehörige bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht.

Die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen ist in vielen Kulturen bekannt und gebräuchlich. Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund ist im Glauben an die Auferstehung der Toten zu suchen, zu der sich das Christentum im Glaubensbekenntnis bekennt. Die Unversehrtheit des Körpers, der für die leibliche Auferstehung als zentral angesehen wurde, war der ausschlaggebende Grund, der gegen eine Kremation sprach.

Die christliche Praxis der Erdbestattung orientiert sich an der Grablegung Jesu Christi. Heute empfiehlt die Kirche die Erdbestattung, verbietet jedoch die Feuerbestattung nicht, sofern sie nicht aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen und der Glaube an die Auferstehung dadurch nicht ausdrücklich geleugnet werden soll.

Bei der Feuerbestattung wird der Sarg nach der Trauerfeier in ein Krematorium überführt, wo nach einer gesetzlich vorgeschriebenen amtsärztlichen Leichenschau die Einäscherung stattfindet. Die Beisetzung der Urne erfolgt dann einige Tage später meistens im engsten Familienkreis.

Neben dieser Form gibt es auch die Möglichkeit, die Trauerfeier nach der Einäscherung durchzuführen. Bei der sogenannten Urnentrauerfeier steht nicht der Sarg, sondern die Urne in der Kapelle. Dem Ritual der Erdbestattung folgend, begibt sich die Trauergemeinde gemeinsam nach der Trauerfeier zur Grabstätte, um die Urne beizusetzen.

Einäscherungen finden in Karlsruhe seit 1998 im neuen Krematorium auf dem Hauptfriedhof, einer der modernsten Anlagen in Deutschland, statt. Das Krematorium kann bei Führungen besucht werden.

Als Alternativen stehen uns die privaten Krematorien in Landau/Pfalz und in Pforzheim zur Verfügung.